23 Dezember 2006

Keine Mail vom Anwalt, puh!

Weihnachten, das Fest der Liebe, steht unmittelbar bevor. Doch nicht alle Menschen haben Liebenswertes im Sinn. Heute um 20.22 Uhr erhielt ich folgende Mail:

Sehr geehret M. Wagner,


Sie verwenden auf Ihrer Seite

http://www.mattwagner.de/2006/12/tod-eines-luden.htm einen UHR geschützen Ausschnitt aus dem Film "Der Boxprinz". Sie haben 24 h Zeit den Link, Tags, upload-optionen und den Ausschnitt selbst zu entfernen. Andernfalls gibts Anwaltspost.

Da ich auch der Leistungsschutzrechteinhaber bin und die Verwendung von Nutzungsrechten Ihrerseits bei unds nicht angefragt ist dürfte die strafrechtliche Relevanz eindeutig sein.

MfG G.K.
-realistfilm-


Jetzt hat es mich also auch erwischt. Zumindest fast. Denn Herr K. als Rechteinhaber hat sich dankenswerterweise selbst die Mühe einer Mail gemacht, statt sofort kostenpflichtig einen Abmahnanwalt loszuschicken. Finde ich lobenswert.


Andererseits: Wer am Abend vor Heiligabend eine solche Mail verfasst, wo halb Deutschland auf der Reise heim zu Mutti ist, kann eigentlich nicht sicher sein, dass die Urheberrechtsverletzung wirklich binnen 24 Stunden vom Netz ist.

Aber gut: Das ist mein Risiko, nicht seins …

Nachtrag vom 29. 12.: Heute erhielt ich eine vorgefertigte Unterlassungserklärung, die ich bis 2. 1. zu unterzeichnen habe, andernfalls würden 25.000 Euro Vertragsstrafe fällig …

12 Kommentare:

  1. Irgendwie verstehe ich diese "Rechteinhaberschaft" nicht so richtig. Da werden millionenfach Videoclips über You Toube in die Welt ge"schissen" und dann regt sich der Inhaber dieses Films auf, dass man seine Rechte verletzt.

    Und sollte er nicht froh sein, dass man einen kleinen Clip dieses Films verwendet und sozusagen kostenlos dafür Werbung macht? Theoretisch könnte ich ja jetzt neugierig geworden sein und Interesse an diesem Film und dessen Protagonisten bekommen haben. Stattdessen wird wieder kleinkariert auf Rechteinhaberschaft verwiesen (weils wahrscheinlich grad modern ist und durch alle Medien geistert) und so vergeht mir die Lust an diesem Film. Mein Interesse ist sozusagen wieder eingeschlafen. Dumm gelaufen, Herr Rechteinhaber.

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  2. Im Schreiben des Leistungsschutzrechteinhabers fehlt für mich ein Komma!?. Wahrscheinlich wollten er und sein Anwalt sowieso heim zu Mutti und hatten es sehr eilig.

    Wahrscheinlich hat der Leistungsschutzrechteinhaber aber exklusive Leistungsschutzrechte an weiterem Material des verstorbenen Herrn und möchte posthum aus ihm eine romantische Legende machen!?

    You never know.

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  3. Wenn's nur die Kommafehler gewesen wären ... Einige Rechtschreibfehler habe ich beseitigt, ich konnte einfach nicht anders.

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  4. Beim elektrischen Reporter erklärt der Creative-Commons-Lizenz-Erfinder, der US-Jurist Lawrence Lessig, warum das bisherige Urheberrecht ein Relikt des 20. Jahrhundert ist und dringend abgeschafft gehört.

    Passt zum heutigen Tag.

    (via Lawblog)

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  5. Da hat jemand offensichtlich ein riesiges Problem damit, dass sein Werk inzwischen auf Millionen Handys zu finden ist und er nicht mal eben nen Euro pro Kopie kassieren durfte.

    Ich glaube nicht, dass G.K. Weihnachten mit seiner Familie verbringt, der dürfte viel zu beschäftigt damit sein, diesen Text durch die Lande zu schicken.

    Im Rheinland nennt man so was "läpsch".

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  6. @Matt, mit der Koorigierung des Schreibens wurde aus meiner Sicht gegen Urheberrecht verstoßen. Der Herr G.K. hat ein Recht auf Rechtschreibfehler. Das sollte ihm nicht verwehrt werden. ;)

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  7. Weißt du was, Stefan? Du hast völlig recht. Voilà!

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  8. Haste ihm wenigstens 'ne Korrektur seiner Mail zurückgeschickt?
    Das wär wohl das erste, was ich getan hätte. Mit 'nem Linkverweis zu Duden.de oder was in der Art.

    Gemein? Ja, vielleicht.
    Ich bekomm Anfälle, wenn ich sowas lese. Schreeeeecklich.

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  9. OMG!

    Da hat sich aber einer aufgespielt. Wurde als Kind bestimmt immer mit dem Werner Schnappauf zum spielen geschickt.
    Werde nun auch einige Namen schützen lassen und alles abmahnen.

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  10. http://www.hhlaw.com/de/LanguageWelcome/
    hier gibts mehr infos zum rechtsgebiet UHR.

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  11. Das ist ja komisch.

    Den Spot findet man nach drei Sekunden auf YouTube und der Rechteinhaber will ihn verschwinden lassen?

    Mehr Werbung geht doch gar nicht, vielleicht sollte er den Spot nochmal selbst online stellen, mit eingeblendetem Logo.

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  12. Ihr Papnasen begreift einfach nicht den abendländischen Eigentumsbegriff!
    Euch hätte ich noch ganz anders auf die Mütze gehauen!
    bum!

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